Ab 1. Januar 2019 muss der Handel Einweg und Mehrweg in unmittelbarer Nähe zu den jeweiligen Verpackungen kennzeichnen. Mit der Verpflichtung will das Bundesumweltministerium den Unterschied der Gebindearten für Verbraucher transparenter machen und so den Anteil an Mehrwegflaschen am Getränkeabsatz erhöhen.
Nach Einschätzung des mehrwegorientierten Einzelhandels bleiben die Regelungen hinter den Möglichkeiten zurück und belasten zudem den Getränkefachhandel überproportional. Eine Kennzeichnung auf dem Produkt sei verbraucherfreundlicher, eindeutiger und ökonomischer, diese sei von der Politik aber so leider nicht umgesetzt worden, kritisiert Andreas Vogel, Vorstand des Verbands des Deutschen Getränke-Einzelhandels (VDGE).
Zudem belaste sie den mehrwegorientierten Einzelhandel, der auch Einweg in seinem Sortiment führe, während Discounter, die ausschließlich auf Einweg setzten, im Extremfall mit nur einem Schild im Markt auskämen. „Ministerin Schulze muss hier nachbessern“, fordert Vogel.

Personaleinsatz belastet Händler
Die Produktion neuer Ausschilderungssysteme sei dabei eine ebenso große Herausforderung wie der manuelle Aufwand, die Preisschilder in den Outlets zu wechseln. Insbesondere der hierfür notwendige Personaleinsatz in Zeiten, „wo Personal schon per se einen Engpassfaktor darstellt“, wiege schwer, so der Verbandschef, der weiteren Personalbedarf in Steuerung und Kontrolle der Umstellung sieht.
Mit der Umstellung kämen auf den Handel einige Kosten zu. Je nach Anzahl und Fläche der Märkte seien diese natürlich verschieden hoch. Zudem fielen sie unterschiedlich aus, je nachdem, ob bestehende Systeme adaptiert werden könnten oder neue angeschafft werden müssten, meint der Verbandschef. „Ein Getränkefachmarktbetreiber mit beispielsweise 50 Märkten muss mit einer mittleren fünfstelligen Summe kalkulieren, um die Neuerungen zu finanzieren“, so Vogel.
Nach seiner Einschätzung ist aber die Branche zumindest inzwischen gut vorbereitet. Da der VDGE seine Mitglieder – gemeinsam mit dem Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels – frühzeitig und laufend informiert habe, hätten die Fachmarktbetreiber den Vorlauf sicherlich genutzt, um die Umstellung pünktlich abzuschließen.