Der seit über 20 Jahren geduldete pfandfreie Verkauf von Getränkedosen im Grenzhandel ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Schleswig gestern in einem Urteil gegen den Landkreis Schleswig-Flensburg beschlossen. Das Urteil betrifft rund 650 Millionen pro Jahr in Shops an der dänischen Grenze verkaufte Getränkedosen, die nicht recycelt werden und im Hausmüll oder in der Umwelt landen.
Den Gerichtsprozess ausgelöst hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie erhob im April 2021 eine Untätigkeitsklage, nachdem der Landkreis auf die Aufforderung, gegen die andauernde Verletzung der Pfandpflicht einzuschreiten, nicht reagiert hatte. Nach Rechtskraft des Urteils muss der Landkreis den pfandfreien Verkauf pfandpflichtiger Einweg-Getränkeverpackungen unterbinden. Er hat allerdings noch die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.
Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Schleswig stellt klar, dass die Pfandpflicht im Grenzhandel weder gegen Verfassungs- noch Europarecht verstößt. Eine Ausnahme von der Pfandpflicht gilt nur für den unmittelbaren Export von Einweg-Getränkeverpackungen. Die Regelung ist ausdrücklich nicht auf die in Grenzgeschäften unterzeichneten Erklärungen der überwiegend dänischen Endverbraucher übertragbar, dass sie die Getränke erst außerhalb Deutschlands konsumierten.
Die DUH betrachtet das aktuelle Urteil als „bahnbrechend“, da es eine jahrzehntelange umweltbelastende Verkaufspraxis für ordnungswidrig erkläre. „Die Vollzugsbehörden in Schleswig-Holstein sind seit mehr als 20 Jahren ihrer Aufgabe nicht nachgekommen, den milliardenfachen pfandfreien Dosenverkauf zu unterbinden“, resümiert Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH.
„Zu lange wurden die Augen vor riesigen Müllmengen in der Umwelt und zig Millionen falsch im Restabfall entsorgten Getränkedosen verschlossen. Dänische Umweltschutzgruppen sammeln in der Grenzregion regelmäßig zehntausende pfandfreier Dosen aus der Umwelt.“
























































































