Das Oberlandesgericht Düsseldorf unter Leitung des Vorsitzenden Richters Manfred Winterscheidt hat die Kölsch-Hersteller heute von den Vorwürfen eines Kartells mit nationalen Pilsbrauern freigesprochen. An dem Verfahren waren als sogenannte Nebenbetroffene die Brauereien der Marken Früh und Gaffel in Köln sowie Erzquell in Wiehl-Bielstein beteiligt. Wie das Gericht mitteilt, waren als Betroffene zwei seinerzeit verantwortlich für sie handelnde Personen beteiligt; eine weitere Person sei verstorben. Der Senat hat sie vom Vorwurf illegaler Preisabsprachen freigesprochen.
Nach Ansicht von Cölner Hofbräu Früh hat das Kartellamt sich damals auf einseitige Zeugenaussagen gestützt, denen dafür „erhebliche finanzielle Vorteile“, teilweise in Millionenhöhe, eingeräumt worden seien. „Wir sind froh, dass nun das Oberlandesgericht Düsseldorf diese unzulängliche Vorgehensweise durch umfangreiche Zeugenvernehmungen herausgearbeitet und durch eine entsprechende Urteilsfindung gewürdigt hat“, kommentiert Alexander Rolff, persönlich haftender Gesellschafter der Cölner Hofbräu Früh KG, den Ausgang des Verfahrens. „Wir haben im fraglichen Zeitraum 2007 gar keine Preise erhöht, mussten aber trotzdem über Jahre hinweg viel Energie und Geld aufwenden, um die ungerechten Vorwürfe zu entkräften“, unterstreicht Rolff.
Hauptverhandlung lief seit Juli 2020
Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2014 gegen mehrere Brauereien, Verbände und Verantwortliche wegen verbotener Preisabsprachen Geldbußen von insgesamt 338 Millionen Euro verhängt. Wie das Oberlandesgericht Düsseldorf mitteilt, wurden die Verfahren wegen unterschiedlicher Sachverhaltskonstellationen getrennt. In dem die Brauereien aus Nordrhein-Westfalen betreffenden Verfahren hat die Hauptverhandlung am 10. Juli letzten Jahres begonnen.
Wegen der das Jahr 2006 betreffenden Vorwürfe wurde das Verfahren im Verlaufe der Hauptverhandlung eingestellt. Im Kern ging es noch um die Frage, ob die betroffenen Brauereien im Rahmen einer Sitzung des Wettbewerbsausschusses des Brauereiverbandes NRW Anfang September 2007 kartellrechtswidrige Preisabsprachen getroffen haben. Die Frage, ob andere (Groß-)Brauereien in einem eigenen Kartellkreis illegale Preisabsprachen getroffen haben, war nicht Gegenstand des Verfahrens.
Zeugenaussagen für Verurteilung unzureichend
Wie das Gericht weiter mitteilt, konnte der Senat die angeblichen Bierpreisabsprachen der NRW-Brauereien nicht feststellen. Daran glaubten sich lediglich zwei der insgesamt vierzehn Zeugen zu erinnern, heißt es. Dabei sei die Erinnerung des einen Zeugen zu vage gewesen, um eine Verurteilung wegen illegalen Verhaltens zu tragen. Die Aussage des anderen Zeugen war nach Auffassung des Senats „insgesamt chaotisch, von bizarren Verwechslungen geprägt und zum Teil falsch, so dass der Zeuge später seine Angaben korrigierte“. Bei einem der Betroffenen konnte zudem nicht einmal festgestellt werden, dass er überhaupt an der Ausschusssitzung teilgenommen hat.
Gegen das Urteil kann Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Wir haben den Bericht aufgrund einer Pressemitteilung des Oberlandesgerichts Düsseldorf um 14 Uhr aktualisiert.