Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat heute einem Eilantrag gegen das Beherbergungsverbot in dem Bundesland stattgegeben. Die Vorschrift verbietet Wirten die Beherbergung von Gästen aus deutschen Regionen, in denen die 7-Tage-Inzidenz von 50 neu gemeldeten Covid-Fällen pro 100.000 Einwohnern überschritten wurde. Antragsteller ist eine Familie aus dem Kreis Recklinghausen, die ab Mitte Oktober einen kostspieligen Urlaub im Landkreis Ravensburg geplant hat.
Der 1. Senat des VGH hat nun das Verbot mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt, da es in unverhältnismäßiger Weise in das Grundrecht auf Freizügigkeit eingreife und daher voraussichtlich verfassungswidrig sei. Die Landesregierung habe nicht dargelegt, dass im Zusammenhang mit der Beherbergung ein besonders hohes Infektionsrisiko bestehe, dem mit so drastischen Maßnahmen begegnet werden müsse.
Hotellerie kein „Treiber“ der Pandemie
Derzeit seien trotz steigender Fallzahlen in Deutschland keine Ausbrüche in der Hotellerie bekannt. Vielmehr sei aktueller „Treiber“ der Pandemie das Feiern in größeren Gruppen oder der Aufenthalt in Bereichen, wo die Abstands- und Hygieneregeln aufgrund räumlicher Enge nicht eingehalten würden, führt das Gericht weiter aus. Die Landesregierung sei verpflichtet, fortlaufend und differenziert zu prüfen, ob konkrete Grundrechtseingriffe zumutbar seien.
Und noch eines machten die Richter deutlich: Bis auf Clubs und Discotheken seien sämtliche Geschäfte, Freizeiteinrichtungen, Gaststätten und Bars wieder – wenn auch mit Schutzvorkehrungen – geöffnet. Dass gerade Beherbergungsbetriebe, in denen nicht zwangsläufig eine große Zahl fremder Menschen aufeinanderträfen, sondern Gäste in abgeschlossenen Räumlichkeiten ggf. mit einer überschaubaren Personenanzahl übernachteten und deren Kontaktdaten hinterlegt seien, davon ausgenommen würden, erschließe sich nicht.
Auch den Verweis auf die Möglichkeit, dem Verbot durch einen höchstens 48 Stunden alten Coronatest zu entgehen, weist der VGH zurück: Nach derzeitiger Sachlage erscheine es nicht gewährleistet, dass ein solcher Test von Reisenden überhaupt so kurzfristig erlangt werden könne.
Dehoga appelliert an Bundesländer
Wie der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) mitteilt, sind in derselben Angelegenheit auch in anderen Bundesländern bereits Klagen eingereicht worden. Es sei „völlig inakzeptabel und nicht nachvollziehbar, dass sich die Bundesländer nicht darauf einigen konnten, die Beherbergungsverbote auszusetzen“, erklärt Dehoga-Präsident Guido Zöllick zum gestrigen Beschluss des Bund-Länder-Treffens, die Entscheidung zu den Beherbergungsverboten zu vertagen.
Er verweist dazu auch auf die Kritik von Virologen und Ärztevertretern sowie Rechtswissenschaftlern zur Sinnhaftigkeit und Erforderlichkeit der Regelung und appelliert an die Bundesländer, die Verbote bis zur nächsten Runde am 8. November auszusetzen.