Für Speisen in Restaurants gilt bis zum Jahresende 2022 der verringerte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Darauf haben sich die Spitzen der CDU, CSU und SPD am späten Mittwochabend verständigt. Erfreut reagiert der Gastgewerbeverband Dehoga auf die Verlängerung. Sie sei „richtig, wichtig und mutmachend“ und „eine wichtige Motivation für die Unternehmer, ihre Betriebe fortzuführen“, kommentiert Verbandspräsident Guido Zöllick den Beschluss.
„Mit der Mehrwertsteuersenkung werden die Unternehmer in die Lage versetzt, nach der Öffnung Umsatzverluste durch zu erwartende Abstandsregelungen zu kompensieren, Kredite zu tilgen sowie irgendwann einmal wieder Rücklagen aufzubauen und in ihre Altersvorsorge zu investieren“, führt Zöllick aus. Die Maßnahme habe Restaurants, die in den Sommermonaten Umsätze erwirtschaften konnten, enorm geholfen, berichtet Zöllick.
Einbeziehung von Getränken gefordert
Dennoch geht sie dem Dehoga noch nicht weit genug. Man werde nicht nachlassen, für eine Entfristung der Mehrwertsteuersenkung nach 2022 unter Einbeziehung der Getränke zu kämpfen, kündigt Zöllick an. Denn Kneipen, Bars, Clubs und Discotheken, die ausschließlich Getränke anbieten, würden nicht von der Entlastung profitieren. Dabei seien gerade sie von der Pandemie ganz besonders betroffen, so Zöllick.
Zudem habe die Steuersenkung seit November keine Relevanz mehr, da im erneuten Lockdown ausschließlich Abhol- und Lieferservice möglich seien. Diese Umsätze hätten schon immer dem reduzierten Mehrwertsteuersatz unterlegen. Die Differenzierung könnte niemand nachvollziehen.
Positiv hingegen äußert sich der Dehoga über die gestern ebenfalls beschlossene Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 beziehungsweise 20 Millionen Euro bei Zusammenveranlagung. Der Kompromiss sei „definitiv zu begrüßen“, so Zöllick.