Die Zahl der aktiven Gastronomiebetriebe in Deutschland ist im zweiten Quartal 2024 leicht gestiegen. Über alle Formate hinweg wuchs sie um 0,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal. Mit einem Plus von 0,8 Prozent legte die Speisegastronomie am stärksten zu, gefolgt von den getränkegeprägten Betrieben mit einem Plus von 0,6 Prozent. Das Beherbergungsgewerbe wuchs um 0,3 Prozent. Das geht aus dem aktuellen „Markt Monitor“ der Gedat hervor, der Auskunft über die Entwicklung des deutschen Außer-Haus-Markts gibt.
Sehr uneinheitlich entwickelten sich dabei die verschiedenen Regionen: Die größten Zuwächse verzeichnete Bayern mit einem Gesamtwachstum von 2,56 Prozent. Dazu trugen die Getränkegastronomie mit 4,15 Prozent, die Speisegastronomie mit 1,72 Prozent und die Beherbergungsbetriebe mit 2,07 Prozent bei. Es folgen Berlin (+0,91 Prozent), Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Niedersachsen mit einem Zuwachs von je 0,85 Prozent, Baden-Württemberg (+0,43 Prozent) sowie Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern mit je 0,38 Prozent und Sachsen, Thüringen mit einem Plus von je 0,13 Prozent. In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland gab es keine Zuwächse, hier gleichen sich Gewinne und Verluste nahezu aus.
Gedat ist die Plattform für Standardisierung und Informationsaustausch in der Getränkebranche. Der „Gedat Markt Monitor“ gibt Auskunft über die Entwicklung des deutschen Außer-Haus-Marktes. Er misst die regionale Aktivität der vom Getränkefachgroßhandel belieferten Gastronomiebetriebe im Jahresvergleich. So lassen sich beispielsweise Regionen identifizieren, in denen die Zahl der aktiven Betriebe zu- oder abgenommen hat, was Rückschlüsse auf das Absatzpotenzial für Getränke zulässt.
Basis der Erhebung sind die Betriebe des Außer-Haus-Marktes, für die im Betrachtungszeitraum vom Getränkefachgroßhandel Absätze an die Gedat Daten GmbH gemeldet wurden. Die Stichprobe besteht aus rund 900 absatzmeldenden GFGH. Ein Objekt gilt als „aktiv“, wenn es mindestens einmal im Jahr gemeldet wird. Nicht berücksichtigt werden Objekte, die direkt von Getränkeherstellern beliefert werden oder selbst Ware über Cash & Carry oder den LEH beziehen.