Die Anzahl aktiver Gastronomiebetriebe in Deutschland ist 2023 leicht gesunken. Über alle Formate hinweg ging sie um 0,3 Prozent zurück. Mit einem Minus von 2,1 Prozent waren Beherbergungsunternehmen am stärksten betroffen. Die getränkegeprägten Betriebe verloren minimal um 0,1 Prozent. Das geht aus dem aktuellen „Markt Monitor“ der Gedat hervor, der Auskunft über die Entwicklung des deutschen Außer-Haus-Markts gibt.
Sehr uneinheitlich entwickelten sich dabei die verschiedenen Regionen: Zuwächse verzeichnete Berlin mit einem Plus von 2,3 Prozent, ebenso die süddeutschen Länder Baden-Württemberg (+1,4 %) und Bayern (+0,9 %). Moderate Verluste kennzeichnen die norddeutschen Länder mit Schleswig-Holstein, Hamburg und Niedersachsen (-0,5 %) und Nordrhein-Westfalen (-0,7 %).
Ein deutlicheres Minus mussten Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt mit -1,9 Prozent hinnehmen. Die stärksten Rückgänge gab es im Saarland, Rheinland-Pfalz und Hessen mit -2,2 Prozent sowie Thüringen und Sachsen mit -2,4 Prozent.
Eine noch breitere Streuung ist erkennbar, wenn man die stärksten und schwächsten Regionen auf Postleitzahlebene vergleicht. So sind Hot-Spots mit den größten Zuwächsen unter anderem Böblingen/Sindelfingen/Herrenberg mit +7,1 Prozent oder Stuttgart/Filderstadt/Fellbach mit +6,3 Prozent. Zu den größten Verlierern gehören beispielsweise die Regionen um Gießen und Saarbrücken/Homburg an der Saar mit jeweils -7,6 Prozent.
Der „Gedat Markt Monitor“ gibt Auskunft über die Entwicklung des deutschen Außer-Haus-Marktes. Er misst die regionale Aktivität der vom Getränkefachgroßhandel belieferten Gastronomiebetriebe im Jahresvergleich. So lassen sich beispielsweise Regionen identifizieren, in denen die Zahl der aktiven Betriebe zu- oder abgenommen hat, was Rückschlüsse auf das Absatzpotenzial für Getränke zulässt.
Basis der Erhebung sind die Betriebe des Außer-Haus-Marktes, für die im Betrachtungszeitraum vom Getränkefachgroßhandel Absätze an die Gedat gemeldet wurden. Die Stichprobe besteht aus rund 900 absatzmeldenden GFGH. Ein Objekt gilt als „aktiv“, wenn es mindestens einmal im Jahr gemeldet wird. Nicht berücksichtigt werden Objekte, die direkt von Getränkeherstellern beliefert werden oder selbst Ware über Cash & Carry oder den LEH beziehen.