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Rewe darf Lekkerland übernehmen
Kartellamt

Früh darf für Radeberger brauen

Das Bundeskartellamt erhebt keine Einwände gegen die Kooperation der Radeberger Gruppe und der Cölner Hofbräu Früh zur Produktion von Kölsch. Das teilt die Behörde heute in einer Pressemeldung mit. 

Ziel der Kooperation ist, dass Früh ab 2021 im Wege des Lohnbrauens die Produktion der Kölsch-Biermarken von Radeberger (Dom, Gilden, Küppers, Peters, Sester und Sion) übernimmt (wir berichteten). Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter bleibt dabei Radeberger als Wettbewerber erhalten, da die Gruppe auch zukünftig sämtliche übrigen unternehmerischen Funktionen, insbesondere den Vertrieb und das Marketing für diese sechs Kölsch-Biermarken, unabhängig von Früh wahrnehmen wird.

„Kooperation verspricht Effizienzgewinne“

Vieles spreche dafür, „einen eigenen Markt für Kölsch anzunehmen, da ein Wechsel der Biersorte für viele Verbraucher im Raum Köln und Umgebung nicht in Betracht kommt“, erklärt der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt. „Die Produktionskooperation verspricht erhebliche Effizienzgewinne für beide Unternehmen, die im Vertrieb weiter selbständig bleiben werden. Unsere Prüfung hat ergeben, dass diese Effizienzen den Verbrauchern aufgrund der Marktgegebenheiten mit hoher Wahrscheinlichkeit zugutekommen werden“, so Mundt.

Radeberger und Früh verfügen jeweils über einen Anteil von unter 20 Prozent auf dem Kölsch-Markt. Beide Unternehmen weisen den Ermittlungen zufolge weiterhin unterschiedliche Schwerpunkte im Hinblick auf Markenstärke, Kundengruppen und Gebinde auf und sind nicht als engste Wettbewerber anzusehen. In dem seit langem rückläufigen Markt sei davon auszugehen, dass der Preiswettbewerb mit den beiden anderen führenden Brauereien Reissdorf und Gaffel im Zuge der Kooperation weiter intensiviert werde, was den Verbrauchern letztlich zugutekommt. 

Die Kooperation dürfe allerdings nicht als Plattform für weitergehende wettbewerbsbeschränkende Interaktionen (insbesondere Preisabsprachen) genutzt werden, so das Kartellamt abschließend.

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Das Bundeskartellamt erhebt keine Einwände gegen die Kooperation der Radeberger Gruppe und der Cölner Hofbräu Früh zur Produktion von Kölsch. Das teilt die Behörde heute in einer Pressemeldung mit. 

Ziel der Kooperation ist, dass Früh ab 2021 im Wege des Lohnbrauens die Produktion der Kölsch-Biermarken von Radeberger (Dom, Gilden, Küppers, Peters, Sester und Sion) übernimmt (wir berichteten). Nach Einschätzung der Wettbewerbshüter bleibt dabei Radeberger als Wettbewerber erhalten, da die Gruppe auch zukünftig sämtliche übrigen unternehmerischen Funktionen, insbesondere den Vertrieb und das Marketing für diese sechs Kölsch-Biermarken, unabhängig von Früh wahrnehmen wird.

„Kooperation verspricht Effizienzgewinne“

Vieles spreche dafür, „einen eigenen Markt für Kölsch anzunehmen, da ein Wechsel der Biersorte für viele Verbraucher im Raum Köln und Umgebung nicht in Betracht kommt“, erklärt der Präsident des Bundeskartellamtes Andreas Mundt. „Die Produktionskooperation verspricht erhebliche Effizienzgewinne für beide Unternehmen, die im Vertrieb weiter selbständig bleiben werden. Unsere Prüfung hat ergeben, dass diese Effizienzen den Verbrauchern aufgrund der Marktgegebenheiten mit hoher Wahrscheinlichkeit zugutekommen werden“, so Mundt.

Radeberger und Früh verfügen jeweils über einen Anteil von unter 20 Prozent auf dem Kölsch-Markt. Beide Unternehmen weisen den Ermittlungen zufolge weiterhin unterschiedliche Schwerpunkte im Hinblick auf Markenstärke, Kundengruppen und Gebinde auf und sind nicht als engste Wettbewerber anzusehen. In dem seit langem rückläufigen Markt sei davon auszugehen, dass der Preiswettbewerb mit den beiden anderen führenden Brauereien Reissdorf und Gaffel im Zuge der Kooperation weiter intensiviert werde, was den Verbrauchern letztlich zugutekommt. 

Die Kooperation dürfe allerdings nicht als Plattform für weitergehende wettbewerbsbeschränkende Interaktionen (insbesondere Preisabsprachen) genutzt werden, so das Kartellamt abschließend.

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