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Richter mit Holzhammer
BGH

Freispruch im Kölsch-Kartell bestätigt

Die Kölner Brauer Früh, Gaffel und Erzquell haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen letztinstanzlichen Freispruch erhalten – das Bundeskartellamt muss eine krachende Niederlage einstecken. Damit wurde die Richtigkeit des Urteils des Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigt, das den Kölner Brauern nach mehrmonatigen Verhandlungen kein kartellrechtswidriges Verhalten vorwerfen wollte. Für die Bonner Ermittler und den obersten Behördenlenker Andreas Mundt dürfte das Scheitern weitreichende Folgen haben. Bei künftigen Kartellverfahren werden sich jetzt die Einsprüche gegen die stets selbstbewusst erhobenen Geldbußen häufen. 

Kronzeuge AB Inbev schädigte Wettbewerber 

Das Kölsch-Verfahren (Az. V-4 Kart 4/16 OWi) stand stets im Schatten des Carlsberg-Verfahrens, das nach BGH-Entscheid seit einigen Monaten vor dem OLG Düsseldorf neu verhandelt wird und kurz vor dem Abschluss steht. Genau vor zehn Jahren war das Kartellverfahren gegen zahlreiche deutsche Brauereien ins Rollen geraten, weil der belgisch-südamerikanische Konzern AB Inbev die deutschen Hauptwettbewerber beim Bundeskartellamt an den Pranger stellte und damit Geldbußen von über 330 Millionen Euro gegen elf Brauereien und noch mehr Verantwortliche auslöste. AB Inbev (Beck’s, Hasseröder, Franziskaner, Diebels) machte von der Kronzeugenregelung Gebrauch und war damit reingewaschen, hatte aber den deutschen Mittelstandsbrauereien schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt.

Merkwürdige Ermittlungsmethoden des Bundeskartellamtes

Erst im Nachgang kam es dann zu dem Kölsch-Verfahren, weil 2007 auf einer Sitzung des nordrhein-westfälischen Brauereiverbandes unter Leitung von Michael Hollmann über eine bevorstehende Preisrunde gesprochen worden sein soll. In welcher Form und ob überhaupt blieb bis zuletzt unklar und war nicht beweisbar. Jedenfalls vermochte schon das OLG Düsseldorf in der Causa Kölsch kein kartellrechtswidriges Verhalten festzustellen – der Freispruch war Formsache. Die Anwälte waren im Verlauf der Wahrheitsfindung mit ihrer schlichten Strategie von willkürlich aufgeworfenen Widersprüchen erfolgreich. 

Nun liegt also auch die letztinstanzliche Bestätigung vor. Im Kölsch- und Carlsberg-Verfahren waren immer wieder merkwürdige Ermittlungsmethoden der Bundesbehörde aufgefallen, die in den Vernehmungen reichlich Anlass zu Nachfragen gaben. Einige Beteiligte aus den beklagten Brauereien fühlten sich von den Bonner Beamten harsch angegangen, andere sahen später angepasste Aussagen. Das tadellose Bild der Kartellwächter geriet zeitweise ins Wanken. Prozessbeobachter sprachen überdies mehrfach von einer juristischen Farce, weil sich die zahlreichen und über viele Monate vernommenen Zeugen allesamt nur schwer, bruchstückhaft oder gar nicht an die nunmehr 15 Jahre zurückliegenden Vorgänge erinnern konnten. 

Carlsberg-Verfahren läuft in der Endphase

Abzuwarten bleibt der Ausgang des in der Endphase laufenden Carlsberg-Verfahrens. Allein die dänische Braugruppe mit ihrem deutschen Sitz in Hamburg (Holsten, Lübzer, Wernesgrüner) ist übriggeblieben, nachdem die Oetker-Gruppe kurz vor Beginn des OLG-Verfahrens 2018 kleinlaut beigegeben hatte und die „eingelegten Einsprüche nicht weiter verfolgen“ wollte. Damit zahlten die Bielefelder dann doch noch rund 160 Millionen Euro ans Bundeskartellamt und konnten Dr. Albert Christmann als persönlich haftenden Gesellschafter der Dr. August Oetker vor einem jahrelangen Prozess bewahren. 

Schon die anderen Brauereien Krombacher, Bitburger, Warsteiner & Co. hatten ihre Verfahren mit der Zahlung von Geldbußen in jeweils zweistelliger Millionenhöhe vornehmlich deshalb ohne Einspruch beendet, um das leidige Prozessgeschehen zu vermeiden. Für die Mundt-Behörde dürfte das schnelle Abschöpfen von Geldbußen mit dem jüngsten BGH-Urteil schwieriger werden.

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Die Kölner Brauer Früh, Gaffel und Erzquell haben vor dem Bundesgerichtshof (BGH) einen letztinstanzlichen Freispruch erhalten – das Bundeskartellamt muss eine krachende Niederlage einstecken. Damit wurde die Richtigkeit des Urteils des Düsseldorfer Oberlandesgericht bestätigt, das den Kölner Brauern nach mehrmonatigen Verhandlungen kein kartellrechtswidriges Verhalten vorwerfen wollte. Für die Bonner Ermittler und den obersten Behördenlenker Andreas Mundt dürfte das Scheitern weitreichende Folgen haben. Bei künftigen Kartellverfahren werden sich jetzt die Einsprüche gegen die stets selbstbewusst erhobenen Geldbußen häufen. 

Kronzeuge AB Inbev schädigte Wettbewerber 

Das Kölsch-Verfahren (Az. V-4 Kart 4/16 OWi) stand stets im Schatten des Carlsberg-Verfahrens, das nach BGH-Entscheid seit einigen Monaten vor dem OLG Düsseldorf neu verhandelt wird und kurz vor dem Abschluss steht. Genau vor zehn Jahren war das Kartellverfahren gegen zahlreiche deutsche Brauereien ins Rollen geraten, weil der belgisch-südamerikanische Konzern AB Inbev die deutschen Hauptwettbewerber beim Bundeskartellamt an den Pranger stellte und damit Geldbußen von über 330 Millionen Euro gegen elf Brauereien und noch mehr Verantwortliche auslöste. AB Inbev (Beck’s, Hasseröder, Franziskaner, Diebels) machte von der Kronzeugenregelung Gebrauch und war damit reingewaschen, hatte aber den deutschen Mittelstandsbrauereien schweren wirtschaftlichen Schaden zugefügt.

Merkwürdige Ermittlungsmethoden des Bundeskartellamtes

Erst im Nachgang kam es dann zu dem Kölsch-Verfahren, weil 2007 auf einer Sitzung des nordrhein-westfälischen Brauereiverbandes unter Leitung von Michael Hollmann über eine bevorstehende Preisrunde gesprochen worden sein soll. In welcher Form und ob überhaupt blieb bis zuletzt unklar und war nicht beweisbar. Jedenfalls vermochte schon das OLG Düsseldorf in der Causa Kölsch kein kartellrechtswidriges Verhalten festzustellen – der Freispruch war Formsache. Die Anwälte waren im Verlauf der Wahrheitsfindung mit ihrer schlichten Strategie von willkürlich aufgeworfenen Widersprüchen erfolgreich. 

Nun liegt also auch die letztinstanzliche Bestätigung vor. Im Kölsch- und Carlsberg-Verfahren waren immer wieder merkwürdige Ermittlungsmethoden der Bundesbehörde aufgefallen, die in den Vernehmungen reichlich Anlass zu Nachfragen gaben. Einige Beteiligte aus den beklagten Brauereien fühlten sich von den Bonner Beamten harsch angegangen, andere sahen später angepasste Aussagen. Das tadellose Bild der Kartellwächter geriet zeitweise ins Wanken. Prozessbeobachter sprachen überdies mehrfach von einer juristischen Farce, weil sich die zahlreichen und über viele Monate vernommenen Zeugen allesamt nur schwer, bruchstückhaft oder gar nicht an die nunmehr 15 Jahre zurückliegenden Vorgänge erinnern konnten. 

Carlsberg-Verfahren läuft in der Endphase

Abzuwarten bleibt der Ausgang des in der Endphase laufenden Carlsberg-Verfahrens. Allein die dänische Braugruppe mit ihrem deutschen Sitz in Hamburg (Holsten, Lübzer, Wernesgrüner) ist übriggeblieben, nachdem die Oetker-Gruppe kurz vor Beginn des OLG-Verfahrens 2018 kleinlaut beigegeben hatte und die „eingelegten Einsprüche nicht weiter verfolgen“ wollte. Damit zahlten die Bielefelder dann doch noch rund 160 Millionen Euro ans Bundeskartellamt und konnten Dr. Albert Christmann als persönlich haftenden Gesellschafter der Dr. August Oetker vor einem jahrelangen Prozess bewahren. 

Schon die anderen Brauereien Krombacher, Bitburger, Warsteiner & Co. hatten ihre Verfahren mit der Zahlung von Geldbußen in jeweils zweistelliger Millionenhöhe vornehmlich deshalb ohne Einspruch beendet, um das leidige Prozessgeschehen zu vermeiden. Für die Mundt-Behörde dürfte das schnelle Abschöpfen von Geldbußen mit dem jüngsten BGH-Urteil schwieriger werden.

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