Das Bundeskartellamt hat keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gegen die gemeinschaftliche Prüfung und Verhandlung der allgemeinen Einkaufsbedingungen mit dem Lebensmitteleinzelhandel durch Die Freien Brauer. „Durch die Kooperation wird es kleinen Brauereien ermöglicht, die allgemeinen Einkaufsbedingungen zu prüfen und zu verhandeln, die bisher einseitig durch den Lebensmitteleinzelhandel vorgegebenen wurden“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, die Entscheidung.
Die oft noch familiengeführten Betriebe könnten sich dadurch besser gegen den Handel behaupten und bestehende Wettbewerbsnachteile gegenüber Großbrauereien in Teilen ausgleichen. Konkrete Konditionen wie Preise oder Preisbestandteile sowie Absatzmengen sollten hingegen weiterhin individuell verhandelt werden.
Die Freien Brauer sind eine Gemeinschaft von 39 kleinen Familienbrauereien mit einem gemeinsamen Marktanteil unter fünf Prozent. Für die beteiligten Unternehmen hat die Gemeinschaft die Funktion einer Service-Organisation, die nun die rechtliche Prüfung der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Lebensmitteleinzelhandels übernehmen soll, auch im Hinblick auf mögliche unlautere Handelspraktiken.