Wie das Bayerische Wirtschaftsministerium meldet, erstattet der Bund den Brauereien nun die Fixkosten für überschüssiges Fassbier. Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger hat die Entscheidung der Bundesregierung begrüßt, Brauern und Winzern im Rahmen der Überbrückungshilfe III eine Warenwertabschreibung von 100 Prozent auf verderbliche Ware zu gewähren. Damit können die bayerischen Brauer das überschüssige Fassbier für die im Lockdown geschlossene Gastronomie als Fixkosten bei der Bundeshilfe geltend machen.
„Ich freue mich für die Brauereien, dass der Bundesfinanzminister meiner Forderung nun nachgekommen ist. Diese wichtige Branche braucht das Geld, um zu überleben und den Neustart nach dem Lockdown vorzubereiten“, sagt Aiwanger, der gestern in München zu einem bayerischen Brauerei-Gipfel geladen hatte. Brauereien aus allen Bezirken im Freistaat schilderten dem Minister ihre wirtschaftliche Lage.
Offener Brief zeigt Wirkung
Zum Umdenken des Bundesfinanzministeriums dürfte aber im Wesentlichen der offene Brief der deutschen Brauwirtschaft beigetragen haben, der Anfang der Woche veröffentlicht wurde (wir berichteten). Mehr als 300 Brauereien, die insgesamt für 95 Prozent des in Deutschland gebrauten Bieres stehen, forderten darin unter anderem die Ausweitung der Erstattung der Fixkosten auf verderbliche Ware wie Fassbier. Der Brief, der sich in erster Linie an die Politik auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene richtete, wurde vom Deutschen Brauer-Bund und dessen Landesverbänden sowie vom Verband Private Brauereien Deutschland initiiert.