Händler, die im Geschäft mit verderblichen Waren und Saisonartikeln durch die Corona-Pandemie beispielsweise Umsatzverluste von 70 Prozent und mehr erlitten haben, erhalten im Rahmen der staatlichen Überbrückungshilfe III Teile ihres Einkaufspreises erstattet. Das gilt allerdings nur für den Einzel- und nicht für den Großhandel. Für den Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels Anlass, die aktuelle Praxis zum wiederholten Male scharf zu kritisieren.
Dem Einzelhandel werde diese Kompensation völlig zu Recht zugestanden, unterstreicht Dirk Reinsberg, geschäftsführender Vorstand der Branchenvertretung. Es sei aber nicht akzeptabel, dass die Politik bewusst den Großhandel als überwiegend mittelständisch geprägte Handelsstufe ausschließe. „In den vergangenen Wochen wurden Waren im Wert von mehreren Millionen Euro wegen Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums unverkäuflich. Für diesen unverschuldeten Schaden wurde bisher weder die Brauwirtschaft noch der Fachhandel angemessen entschädigt“, ärgert sich Reinsberg, der seine Kritik mit einem erneuten Appell an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verbindet, dem Getränkefachgroßhandel „in gleicher Weise eine Kompensation zu bieten, wie sie dem Einzelhandel richtigerweise zugestanden wird“.
Neben dem Fassbier sind dem Verband zufolge unter anderem für die Gastronomie und Veranstaltungen gedachte Bierspezialitäten und gastronomiespezifische Gebinde wie z.B. Bag-in-Box-Ware betroffen. Für den Fachhandel ist die aktuelle Situation noch einmal dramatischer als beim ersten Lockdown. Denn auch von seinen Lieferanten kann er kaum mehr Unterstützung erwarten: Während viele Brauereien bei der ersten Corona-Welle noch Bier von ihren Partnern zurücknahmen, geraten auch sie zunehmend wirtschaftlich unter Druck. „Die Hilfsbereitschaft ist nach wie vor da, aber es fällt auch den Herstellern zunehmend schwerer, den Handel zu unterstützen“, so Reinsberg.