Im Prozess um das Kölsch-Kartell, das vor 13 Jahren die Branche bewegte, ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Am Mittwoch war NRW-Verbandschef Witt als Zeuge geladen.
Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft im Prozess um das Kölsch-Kartell weitere Beweisanträge zur Klärung der Vorwürfe gestellt hatte, nahm der frühere Geschäftsführer des Brauereiverbandes NRW, Jürgen Witt, jetzt zu den Fragen vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht Stellung. Es ging um eine Ausschusssitzung im September 2007, bei denen laut Vorwurf des Bundeskartellamtes über eine Preiserhöhung gesprochen worden sein soll. Witt, der nach eigener Aussage jede Sitzung vorbereitet hat, könne sich an solcherlei Äußerungen der Mitglieder nicht erinnern. Auch die Nachfrage der Generalstaatsanwaltschaft, ob der Ausschussvorsitzende Michael Hollmann damals die Frage aufgeworfen habe, ob innerhalb der Runde über eine Bierpreiserhöhung nachgedacht wurde, konnte der ehemalige Geschäftsführer des Brauereiverbandes NRW nicht beantworten.
Preisgestaltung im Verband kein Thema
Witt fand klare Worte und wies darauf hin, dass die Preisgestaltung im deutschen Biermarkt für seine Verbandstätigkeit nie ein Thema gewesen sei. Nach seinen Worten wisse ohnehin jeder, dass sich der reale Bierpreis für den Endverbraucher vom Ende der D-Mark-Zeiten bis heute nicht verändert habe und der Kasten Bier damals für 20 D-Mark und heute für 10 Euro in der Aktion zu haben sei. Vor diesem Hintergrund habe ihn der Vorwurfssachverhalt grundsätzlich nicht interessiert. Zum Erstaunen der Zuhörer berichtete Witt von einem Münsterländer Brauereibesitzer, der ihn nach Bekanntwerden der Ermittlungen durch das Bundeskartellamt aufgeregt angerufen habe, weil er sich an nichts mehr erinnern könne. Genau dieser sei es aber gewesen, der im späteren Bonusantrag der Krombacher Brauerei wortreich die Vorgänge geschildert habe.
„Corona-Rabatt“ auf Bußgeld
Der Zeuge Jürgen Witt selbst hatte noch vor Beginn des Kölsch-Verfahrens ein Bußgeld akzeptiert, begründete das auf Nachfrage von Richter Manfred Winterscheidt aber ausschließlich mit „wirtschaftlichen Gründen“. Wer die Honorare der Kartellanwälte kenne, der verstehe, so Witt weiter, warum er sich nicht auf einen langwierigen Prozess eingelassen habe. Auf die verbliebenen Beklagten im Kölsch-Kartell, die Brauereien Früh, Gaffel und Erzquell, kommen unverändert Bußgelder von 53.000 bis 570.000 Euro zu. Richter Manfred Winterscheidt hatte den Verfahrensbeteiligten gleich zu Beginn einen großzügigen „Corona-Rabatt“ von 25 Prozent zugebilligt (wir berichteten), um die Unternehmen angesichts ihrer wirtschaftlichen Lage nicht zusätzlich zu schwächen. Alle Brauereien hatten zum Prozessstart übereinstimmend von dramatischen Absatzverlusten vor allem im Fassbierbereich von rund 50 Prozent, in den eigenen Brauhäusern sogar von bis zu 70 Prozent berichtet. Weitere Zeugenvernehmungen erfolgen in den nächsten Wochen, dürften aber angesichts des nunmehr 13 Jahre zurückliegenden Vorgangs inhaltlich wenig vielversprechend ausfallen.