Das Bundeskartellamt hat Edeka die Übernahme von 178 tegut-Lebensmittelmärkten und weiteren Unternehmensteilen unter Auflagen genehmigt. Edeka verpflichtet sich, 24 weitere tegut-Standorte vier Jahre lang nicht zu übernehmen. Ohne diese Zusage hätte der Zusammenschluss in 34 regionalen Märkten den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt.
Edeka hatte ursprünglich den Erwerb von 202 tegut-Märkten, 41 automatisierten teo-Standorten, der Herzberger Bäckerei und eines Logistikzentrums beantragt. Das Bundeskartellamt prüfte das Vorhaben seit März. Die wettbewerblichen Bedenken betrafen regionale Märkte in Hessen, Thüringen, Nordbayern und Baden-Württemberg. In neun dieser Märkte hätte Edeka nach Einschätzung der Behörde eine marktbeherrschende Stellung erlangen oder verstärken können.
Für Hersteller und Lieferanten war die Prüfung der Beschaffungsmärkte besonders relevant. Das Bundeskartellamt untersuchte neun Produktgruppen vertieft und befragte rund 150 Hersteller und Lieferanten. Die Ermittlungen ergaben, dass Edeka dort eine starke Stellung hat. Für manche Lieferanten von Herstellermarken sind Edeka und Rewe, mit Abstufungen auch die Schwarz-Gruppe, als Abnehmer kurzfristig kaum durch andere Händler oder Vertriebskanäle zu ersetzen.
Die tegut-Übernahme verändert diese Position nach Einschätzung der Behörde jedoch nur geringfügig. Der zusätzliche Anteil am gesamten Beschaffungsvolumen des deutschen Lebensmitteleinzelhandels beträgt weniger als 0,4 Prozentpunkte. Eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs auf den Beschaffungsmärkten erwartet das Bundeskartellamt deshalb nicht.
Edeka hat außerdem zugesichert, im Zusammenhang mit der Übernahme keine Konditionsforderungen ohne angemessene Gegenleistung zu stellen. Einen sogenannten Bestwertabgleich, bei dem eigene Einkaufskonditionen an günstigere Konditionen des übernommenen Unternehmens angepasst werden, strebt Edeka nach Angaben der Behörde nicht an. Edeka erhält zudem keinen Zugriff auf die Beschaffungskonditionen von tegut und der Einkaufskooperation Retail Trade Group.
Das vierjährige Erwerbsverbot für die 24 Standorte gilt für die gesamte Edeka-Gruppe einschließlich Regionalgesellschaften und selbstständiger Einzelhändler. Es umfasst auch Miet- und Anschlussmietverträge. Wer die betroffenen Standorte künftig betreiben wird, ist nicht festgelegt.
Die Prüfung zeigt zugleich die hohe Konzentration im deutschen Lebensmitteleinzelhandel. Edeka, Rewe, die Schwarz-Gruppe sowie Aldi Nord und Süd kamen 2025 zusammen auf mehr als 90 Prozent der bundesweiten Umsätze. Edeka lag bei rund 30 Prozent, die Schwarz-Gruppe bei rund 25 Prozent, Rewe bei rund 22 Prozent und Aldi bei rund 15 Prozent.
Über die geplante Übernahme weiterer tegut-Standorte durch Rewe hat das Bundeskartellamt noch nicht entschieden. Die Prüffrist läuft derzeit bis zum 29. Oktober 2026.

























































































