Coca-Cola muss die Edeka wieder mit Erfrischungsgetränken versorgen. Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass der Konzern die LEH-Kette wieder zu den im Januar vertraglich vereinbarten Höchsteinkaufspreisen beliefern muss. Das meldet das „Handelsblatt“ heute in seiner Online-Ausgabe.
Weil Edeka es ablehnte, die geforderten Preiserhöhungen zu akzeptieren, hatte Coca-Cola die Lieferung eingestellt. In vielen Märkten zeigten sich dadurch bereits Lücken im Regal. Ein Edeka-Sprecher begrüßte die Entscheidung der Richter. Das Verhalten sei „einseitiger Vertragsbruch“. Marktbeherrschenden Unternehmen sei dies kartellrechtlich verboten.
In der Angelegenheit ist allerdings das letzte Wort noch nicht gesprochen – Coca-Cola hat inzwischen Widerspruch eingelegt.