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Carlsberg muss 50 Millionen Euro zahlen
OLG Düsseldorf

Carlsberg muss 50 Millionen Euro zahlen

Das in der deutschen Brauwirtschaft seit Kriegsende größte Kartellverfahren ist beendet. Danach verhängte das Düsseldorfer Oberlandesgericht gegen die Carlsberg-Gruppe (Holsten, Lübzer, Wernesgrüner) eine Geldbuße von 50 Millionen Euro. Es sei zwar nicht zu einer verbotenen Preisabsprache gekommen, allerdings habe es eine „aufeinander abgestimmte Verhaltensweise“ gegeben, vermochte der 6. Kartellsenat erkannt zu haben. 

Innerhalb der Beweisaufnahme hatte der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Ulrich Egger immer wieder deutlich gemacht, dass es für eine Einstellung des Verfahrens gegen die dänischen Carlsberg-Gruppe mit einem Freispruch schwierig werden könnte. In dem Kartellordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH, war nach der Prüfung durch den BGH eine Neuauflage des Verfahrens notwendig geworden (Az. V-6 Kart 1/20 (OWi). Nach den Worten der Verteidigung habe Carlsberg das zermürbende Verfahren endlich zu Ende bringen wollen. 

Keine Sternstunde der Kartellrechtsgeschichte

Tatsächlich sollte das größte, bislang in der deutschen Brauwirtschaft durchgeführte Kartellverfahren keine Sternstunde der Kartellrechtsgeschichte werden. Alle Seiten taten sich schwer, den nunmehr 16 Jahre zurückliegenden Sachverhalt nur annähernd nachvollziehbar aufzubereiten. Dreh- und Angelpunkt war eine Besprechung im Umfeld der Internorga 2007, als sich Wettbewerber zur Einführung des Fasspfandes getroffen und am Rande auch die Bereitschaft zu einer Preiserhöhung abgefragt hatten. Von einer Absprache konnte keine Rede sein, wie Zeugen glaubhaft versichert hatten. Tatsächlich war zu diesem Zeitpunkt schon in Branchendiensten und nationalen Wirtschaftsblättern zu lesen gewesen, dass eine Preiserhöhung für die großen Brauereien unabwendbar war. 

Wettbewerber angeschwärzt und bußgeldfrei davongekommen

Der belgisch-südamerikanische Braukonzern AB Inbev (Beck’s, Hasseröder, Franziskaner) hatte Jahre später den Sachverhalt genutzt, um seine größten Wettbewerber beim Bundeskartellamt anzuschwärzen – die Bonner Behörde honorierte die Plauderei mit einer Kronzeugenregelung, die den internationalen Braukonzern bußgeldfrei nach Hause gehen ließ. Dieser rückte in der Branche zwar fortan weitgehend ins Abseits, sorgte aber immerhin dafür, dass die Hauptwettbewerber – meist mittelständische Familienunternehmen – durch verhängte Bußgeldzahlungen von über 338 Millionen Euro finanziell geschwächt wurden. Weitere 50 Millionen Euro der dänischen Carlsberg-Gruppe kommen mit der Urteilverkündung nun noch hinzu. 

Sachverhalt 15 Jahre her, Ermittlungen begannen vor zehn Jahren

Vor genau zehn Jahren hatten umfangreiche Ermittlungen begonnen, die letztlich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu zähen Vernehmungen führten. Top-Manager der Brauwirtschaft wie Krombacher Inhaber Bernhard Schadeberg, der damalige Bitburger-Vertriebschef Peter Rikowski und auch der einstige Warsteiner-Generalbevollmächtigter Gustavo Möller-Hergt sagten aus, konnten aber angesichts des lange zurückliegenden Verfahrens kaum Licht in die Sache bringen. Sie bescheinigten dem Beschuldigten Wolfgang Burgard allerdings ein hohes Maß an Integrität.

Zugleich machten die Zeugen deutlich, dass die dänische Carlsberg-Gruppe im deutschen Markt für eine Leitfunktion in der Preisbildung keine Rolle spielt. Deren Hauptmarke Holsten bewege sich keineswegs im taktgebenden Premium-Segment und sei deshalb auf der nationalen Bühne unbedeutend. 

Ein fragwürdiges Licht warf das Kartellverfahren auch auf die Ermittlungspraxis der Bonner Bundesbehörde. So wurden die zum Teil mit Verbalattacken geführten Vernehmungen ebenso heftig kritisiert wie das Zustandekommen einzelner Settlement-Erklärungen. Noch vor der erwarteten Urteilsverkündung war das Bußgeldverfahren gegen den früheren Geschäftsführer Wolfgang Burgard eingestellt worden (wir berichteten).

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Carlsberg muss 50 Millionen Euro zahlen
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Carlsberg muss 50 Millionen Euro zahlen

Das in der deutschen Brauwirtschaft seit Kriegsende größte Kartellverfahren ist beendet. Danach verhängte das Düsseldorfer Oberlandesgericht gegen die Carlsberg-Gruppe (Holsten, Lübzer, Wernesgrüner) eine Geldbuße von 50 Millionen Euro. Es sei zwar nicht zu einer verbotenen Preisabsprache gekommen, allerdings habe es eine „aufeinander abgestimmte Verhaltensweise“ gegeben, vermochte der 6. Kartellsenat erkannt zu haben. 

Innerhalb der Beweisaufnahme hatte der Vorsitzende Richter Prof. Dr. Ulrich Egger immer wieder deutlich gemacht, dass es für eine Einstellung des Verfahrens gegen die dänischen Carlsberg-Gruppe mit einem Freispruch schwierig werden könnte. In dem Kartellordnungswidrigkeitsverfahren gegen die Carlsberg Deutschland Holding GmbH, war nach der Prüfung durch den BGH eine Neuauflage des Verfahrens notwendig geworden (Az. V-6 Kart 1/20 (OWi). Nach den Worten der Verteidigung habe Carlsberg das zermürbende Verfahren endlich zu Ende bringen wollen. 

Keine Sternstunde der Kartellrechtsgeschichte

Tatsächlich sollte das größte, bislang in der deutschen Brauwirtschaft durchgeführte Kartellverfahren keine Sternstunde der Kartellrechtsgeschichte werden. Alle Seiten taten sich schwer, den nunmehr 16 Jahre zurückliegenden Sachverhalt nur annähernd nachvollziehbar aufzubereiten. Dreh- und Angelpunkt war eine Besprechung im Umfeld der Internorga 2007, als sich Wettbewerber zur Einführung des Fasspfandes getroffen und am Rande auch die Bereitschaft zu einer Preiserhöhung abgefragt hatten. Von einer Absprache konnte keine Rede sein, wie Zeugen glaubhaft versichert hatten. Tatsächlich war zu diesem Zeitpunkt schon in Branchendiensten und nationalen Wirtschaftsblättern zu lesen gewesen, dass eine Preiserhöhung für die großen Brauereien unabwendbar war. 

Wettbewerber angeschwärzt und bußgeldfrei davongekommen

Der belgisch-südamerikanische Braukonzern AB Inbev (Beck’s, Hasseröder, Franziskaner) hatte Jahre später den Sachverhalt genutzt, um seine größten Wettbewerber beim Bundeskartellamt anzuschwärzen – die Bonner Behörde honorierte die Plauderei mit einer Kronzeugenregelung, die den internationalen Braukonzern bußgeldfrei nach Hause gehen ließ. Dieser rückte in der Branche zwar fortan weitgehend ins Abseits, sorgte aber immerhin dafür, dass die Hauptwettbewerber – meist mittelständische Familienunternehmen – durch verhängte Bußgeldzahlungen von über 338 Millionen Euro finanziell geschwächt wurden. Weitere 50 Millionen Euro der dänischen Carlsberg-Gruppe kommen mit der Urteilverkündung nun noch hinzu. 

Sachverhalt 15 Jahre her, Ermittlungen begannen vor zehn Jahren

Vor genau zehn Jahren hatten umfangreiche Ermittlungen begonnen, die letztlich vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf zu zähen Vernehmungen führten. Top-Manager der Brauwirtschaft wie Krombacher Inhaber Bernhard Schadeberg, der damalige Bitburger-Vertriebschef Peter Rikowski und auch der einstige Warsteiner-Generalbevollmächtigter Gustavo Möller-Hergt sagten aus, konnten aber angesichts des lange zurückliegenden Verfahrens kaum Licht in die Sache bringen. Sie bescheinigten dem Beschuldigten Wolfgang Burgard allerdings ein hohes Maß an Integrität.

Zugleich machten die Zeugen deutlich, dass die dänische Carlsberg-Gruppe im deutschen Markt für eine Leitfunktion in der Preisbildung keine Rolle spielt. Deren Hauptmarke Holsten bewege sich keineswegs im taktgebenden Premium-Segment und sei deshalb auf der nationalen Bühne unbedeutend. 

Ein fragwürdiges Licht warf das Kartellverfahren auch auf die Ermittlungspraxis der Bonner Bundesbehörde. So wurden die zum Teil mit Verbalattacken geführten Vernehmungen ebenso heftig kritisiert wie das Zustandekommen einzelner Settlement-Erklärungen. Noch vor der erwarteten Urteilsverkündung war das Bußgeldverfahren gegen den früheren Geschäftsführer Wolfgang Burgard eingestellt worden (wir berichteten).

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