Die Stadt Tübingen darf weiterhin eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen und -geschirr erheben. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat die Verfassungsbeschwerde eines McDonald‘s-Restaurants mit einem heute veröffentlichten Beschluss zurückgewiesen. Mit der seit Januar 2022 erhobenen Steuer will die Stadt die Mengen an Einweggeschirr verringern, die an Verkaufsstellen für Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen anfallen, und zugleich den Einsatz von Mehrweg-Alternativen fördern, auf die keine Steuer entfällt. Zur Entrichtung der Steuer ist der Endverkäufer von entsprechenden Speisen und Getränken verpflichtet.
Die Beschwerdeführerin hatte gegen die Besteuerung des Verbrauchs der von ihr verwendeten Einwegartikel einen Normenkontrollantrag gestellt, den das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 24. Mai 2023 im Wesentlichen abgelehnt hat. Die gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde blieb ohne Erfolg.
Der mit der Steuer bezweckte Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen widerspreche nicht dem bundesrechtlichen Abfallrecht, heißt es unter anderem in der umfangreichen Begründung. Zwar greife die Erhebung in die geschützte Berufsfreiheit der Endverkäuferin ein, der Eingriff sei aber „formell und materiell verfassungsgemäß“. Eine unzumutbare Beeinträchtigung sieht das höchste Gericht nicht.
Weg nun auch für andere Kommunen frei
Mit dem heutigen Urteil können auch andere Städte und Gemeinden nun umgehend Einweg-Verpackungssteuern einführen. In einer Stellungnahme fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) Umweltministerin Steffi Lemke auf, dem Tübinger Modell zu folgen und schnellstmöglich Verpackungssteuern bundesweit einzuführen.
In Tübingen habe die Vermüllung des öffentlichen Raums seit Januar 2022 sichtbar abgenommen und das Mehrwegangebot sei im Verhältnis zur Einwohnerzahl mittlerweile das größte in ganz Deutschland, so die DUH. Jede weitere kommunale Verpackungssteuer erhöhe den Druck auf die künftige Bundesregierung, eine bundesweite Einweg-Abgabe auf To-go-Verpackungen von mindestens 50 Cent einzuführen und es besser zu machen als ihre Vorgänger.
Die Umweltschutzorganisation sieht in der Verteuerung von Einweg eine der wirksamsten Maßnahmen gegen unnötigen Abfall und zur Förderung klimafreundlicher Mehrwegalternativen, die stets kostenfrei angeboten werden sollten. Was der Beschluss für betroffene Unternehmen bedeutet, darüber haben wir mit den Initiatoren von Reusable To-Go gesprochen. Das Interview finden Sie hier.