Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Pfandpflicht aus Umweltschutzgründen auf alle Getränkedosen und Einweg-Kunststoffflaschen ausgedehnt wird. Die Getränkeart dürfe bei der Frage der Pfandpflicht keine Rolle mehr spielen, heißt es in einer heute gefassten Entschließung.
Die Pfandpflicht wurde zuletzt vor gut einem Jahr geändert. Seitdem muss auch für Einweggetränkeverpackungen von Frucht- und Gemüse-Nektaren mit Kohlensäure und Mischgetränke mit einem Molke-Anteil von mindestens 50 Prozent Pfand bezahlt werden. Reine Säfte sind jedoch bislang pfandfrei.
Mehrheit für Kennzeichnung auf der Verpackung
Die Länder Hessen und Baden-Württemberg hatten der Länderkammer darüber hinaus zwei weitere Themen rund ums Pfand zur Abstimmung vorgelegt: Auch die Forderung, Ein- und Mehrweg auf den Verpackungen gut sichtbar zu kennzeichnen, übernahm der Bundesrat aus dem zur Debatte stehenden Entwurf der beiden Bundesländer.
Konsens wurde ebenfalls darüber erzielt, dass Flaschen des Mehrweg-Pools nicht gegenüber Individualflaschen steuerlich benachteiligt werden dürfen, Stichwort „Pfandrückstellungen“. Vielmehr müsse die Verwendung von Einheitsflaschen zur Stärkung des Mehrwegsystems gefördert werden.
Die Entschließung geht nun weiter an die Bundesregierung. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen der Länder aufgreift. Feste Fristen gibt es dafür nicht.
Deutsche Umwelthilfe fordert zügige Umsetzung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat, nach Veröffentlichung der Entschließung, Bundesumweltministerin Svenja Schulze aufgefordert, „dem Beschluss des Bundesrates zu folgen und die Einwegpfandpflicht zügig auf alle Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen auszuweiten“. Jährlich lande rund eine Milliarde Einweg-Plastikflaschen für Säfte und Nektare ohne Pfand in der Umwelt oder im Restmüll, kritisiert die DUH. Zudem sei es für Verbraucher unverständlich, „warum auf eine Plastikflasche mit Saft kein Pfand erhoben wird, auf eine Saftschorle aber schon“.
Einweg-Kunststoffflaschen für Säfte und Nektare waren bislang von der Pfandpflicht ausgenommen, da sie spezielle Schutzbarrieren enthielten, die das Recycling mit anderen Plastikflaschen für Mineralwasser und Erfrischungsgetränke beeinträchtigten. Inzwischen gebe es aber erfolgreich im Markt etablierte Alternativen, die ein problemloses Recycling aller Flaschen sicherstellten, unterstreicht Thomas Fischer, Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH. „Es gibt also keinen Grund mehr, die Ausweitung der Einwegpfandpflicht länger hinauszuzögern.“