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Brunnen kauft Aktien zurück
Überkingen-Teinach

Brunnen kauft Aktien zurück

Die Geschäftsführung des Mineralbrunnens Überkingen-Teinach hat heute beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft ein öffentliches Aktienrückkaufangebot über bis zu 285.000 Stammaktien zum Angebotspreis von  17,50 Euro je Stückaktie zu unterbreiten.

Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von rund acht Prozent bezogen auf den Schlusskurs der Stammaktien an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart, am dritten Börsentag vor dem Tag der Veröffentlichung des Aktienrückkaufangebots.

Die Geschäftsführung macht damit von der von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Juli 2018 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch. Die zurückerworbenen Aktien können für die im Ermächtigungsbeschluss vorgesehenen Zwecke verwendet werden.

Die Angebotsfrist soll am Dienstag, den 11. Dezember 2018, beginnen und am Mittwoch, den 09. Januar 2019, 12:00 Uhr enden. Die Angebotsunterlage soll am 11. Dezember 2018 im Bundesanzeiger bekanntgegeben werden.

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Die Geschäftsführung des Mineralbrunnens Überkingen-Teinach hat heute beschlossen, den Aktionären der Gesellschaft ein öffentliches Aktienrückkaufangebot über bis zu 285.000 Stammaktien zum Angebotspreis von  17,50 Euro je Stückaktie zu unterbreiten.

Der Angebotspreis entspricht einem Aufschlag von rund acht Prozent bezogen auf den Schlusskurs der Stammaktien an der Baden-Württembergischen Wertpapierbörse, Stuttgart, am dritten Börsentag vor dem Tag der Veröffentlichung des Aktienrückkaufangebots.

Die Geschäftsführung macht damit von der von der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft am 25. Juli 2018 beschlossenen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien Gebrauch. Die zurückerworbenen Aktien können für die im Ermächtigungsbeschluss vorgesehenen Zwecke verwendet werden.

Die Angebotsfrist soll am Dienstag, den 11. Dezember 2018, beginnen und am Mittwoch, den 09. Januar 2019, 12:00 Uhr enden. Die Angebotsunterlage soll am 11. Dezember 2018 im Bundesanzeiger bekanntgegeben werden.

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