Wie das Bundeswirtschaftsministerium und die Bayerische Staatskanzlei heute in einer gemeinsamen Pressemitteilung mitteilen, werden Brauereigaststätten bei den Wirtschaftshilfen nun so behandelt, als handele sich um eigenständige Unternehmen. Die bisherige Regelung sah vor, dass nur Unternehmen, die als rechtlich selbstständige Einheit von den Schließungsverordnungen der Monate November und Dezember betroffen waren, berechtigt waren, einen Antrag auf November- und Dezemberhilfe zu stellen. Brauereigaststätten wären also größtenteils leer ausgegangen (wir berichteten).
Die Bundesregierung kommt damit einer zentralen Forderung des „Offenen Briefes deutscher Brauereien“ vom 22. Februar nach, der vom Deutschen Brauer-Bund (DBB) und vom Verband Private Brauereien Deutschland initiiert wurde und der von mehr als 300 Brauereien, die für 95 Prozent des in Deutschland gebrauten Bieres stehen, unterschrieben wurde.
Wichtiger Schritt zum Überleben
„Diese Neuregelung ist ein wichtiger Schritt, um das Überleben der traditionsreichen Brauereigaststätten zu sichern“, sagt Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des DBB. „Wir sind dankbar, dass die Bundesregierung die Ungleichbehandlung beendet und Gaststätten von Brauereien mit dem übrigen Gastgewerbe gleichstellt. Damit haben die Gaststätten endlich wieder eine gewisse Perspektive.“
Tatsache ist: Die Brauwirtschaft ist durch die Corona-Krise hart getroffen. Von Woche zu Woche stehen mehr Unternehmen vor der drohenden Insolvenz. „Wir sind in engem Kontakt mit Bund und Ländern, um Lösungen auszuloten, wie der Branche geholfen werden kann. Keine andere Branche ist so eng mit dem Gastgewerbe verbunden wie die 1.500 Brauereien“, so Eichele. Der seit November andauernde Lockdown habe den Fassbiermarkt über Nacht zu Grunde gerichtet. „Die Abfüllanlagen stehen still, Mitarbeiter sind in Kurzarbeit oder freigestellt. Viele Brauereien stehen vor dem Aus und benötigen dringend Hilfe.“