Die Gräflich zu Stolberg’sche Brauerei Westheim GmbH hat beim Amtsgericht Bielefeld ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt. Das Gericht ordnete die vorläufige Eigenverwaltung an. Der Geschäftsbetrieb läuft nach Angaben des Unternehmens uneingeschränkt weiter. Produktion, Abfüllung und Auslieferung sollen planmäßig fortgeführt werden. Für die 58 Mitarbeiter und zwei Auszubildenden ändert sich zunächst nichts. Auch Gastronomie, Großhandel und Einzelhandel würden weiterhin beliefert. Die Marken sollen erhalten bleiben.
Als Gründe für die wirtschaftlichen Schwierigkeiten nennt die Geschäftsleitung den seit Jahren rückläufigen Bierkonsum, veränderte Konsumgewohnheiten und steigende Anforderungen an Effizienz und Wettbewerbsfähigkeit. Hinzu kämen deutlich höhere Kosten für Energie, Rohstoffe, Verpackung, Logistik und Personal sowie die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie. Trotz eigener Anpassungsmaßnahmen hätten sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Unternehmen weiter verschärft.
Die Geschäftsführung bleibt im Rahmen der Eigenverwaltung handlungsfähig und will die Brauerei gemeinsam mit Restrukturierungsexperten neu aufstellen. „Die Eigenverwaltung ist für uns kein Ende, sondern der Beginn einer konsequenten Neuaufstellung“, sagt der geschäftsführende Gesellschafter Moritz von Twickel. Ziel sei es, die Brauerei, ihre Marken, die Arbeitsplätze und den Standort langfristig zu sichern.























































































