Mehrweg-Bierflaschen müssen keineswegs eingeschmolzen werden, wenn die Vorschläge der Europäischen Kommission zu neuen Verpackungsregeln umgesetzt werden. Das stellte die deutsche Vertretung der EU-Kommission gestern offiziell klar und reagierte damit auf Kritik aus der deutschen Mehrweggetränkewirtschaft, die in den Medien zuletzt vielfach aufgegriffen und erhitzt diskutiert wurde.
Papieretiketten erfüllen EU-Kriterien
Der Kommissions-Vorschlag sehe lediglich vor, dass jede Verpackung gekennzeichnet sein muss; das Etikett und ein QR-Code müssten darüber informieren, woraus sie besteht und in welchen Abfallbehälter sie gehört. Für Aufregung sorgte unter anderem beim Deutschen Brauer-Bund (DBB), dass diese Information nach Interpretation des Verbands dauerhaft angebracht sein muss, was eine Gravur der Flasche erfordern würde. Dem widerspricht nun die EU-Kommission. Die im deutschen Pfandsystem üblichen Papieretiketten könnten diese Bedingung durchaus erfüllen, wenn nach dem Waschen immer wieder neue Etiketten angebracht würden.
Eine Erwiderung des Brauer-Bunds hierzu ließ nicht lange auf sich warten. In einer Pressemitteilung rechtfertigt die Branchenvertretung heute ihre Interpretation: In dem Entwurf für die neue Verpackungsverordnung habe die Kommission festgeschrieben, die Kennzeichnung müsse so „dauerhaft“ angebracht werden, dass sie „die Nachverfolgung der Verpackung sowie die Berechnung von Umläufen und Kreislaufdurchgängen erleichtert“. Dies aber wäre nach Ansicht des DBB faktisch nur möglich, wenn alle Flaschen direkt markiert würden. Damit bleibe die Frage weiter offen, wie das umweltfreundliche Mehrwegsystem der deutschen Brauwirtschaft künftig die Vorgaben der EU erfüllen soll.
Bierkästen darf es auch künftig geben
Eine weitere Klarstellung des EU-Gremiums begrüßt der Deutsche Brauer-Bund hingegen ausdrücklich. Sie betrifft die Sorge der mehrwegorientierten Verbände, dass Millionen Bierkästen aussortiert werden müssten, weil die Kommission den „Leerraumanteil“ in Transportverpackungen auf maximal 40 Prozent begrenzen will. In ihrer aktuellen Meldung erklärt sich nun die Kommission bereit, in der Verordnung „Transportverpackungen in bestehenden Mehrwegsystemen, wie zum Beispiel Bierkästen, von dieser Regel auszunehmen“.
Gedacht war bei diesem Punkt laut EU-Kommission vor allem an Transportverpackungen bei Onlinekäufen, bei denen viel Füllmaterial anfällt. Insgesamt bewertet die EU-Kommission ausdrücklich das Pfandsystem in Deutschland als „Erfolg“ und ermuntert andere Mitgliedstaaten und Wirtschaftszweige, ähnliche Systeme einzuführen. Der Deutsche Brauer-Bund wertet nun zwar die Klarstellungen der EU-Kommission als positiv, sieht aber weiterhin viele ungelöste Probleme. So seien etwa die Rücknahmepflicht für Mehrwegverpackungen oder die geforderte Verwaltungsbürokratie für Pfandgesellschaften bislang nicht geklärt.
Besuch vor Ort würde bei Einschätzung helfen
Deshalb lädt DBB-Hauptgeschäftsführer Holger Eichele die verantwortlichen EU-Politiker ein, sich vor Ort in Brauereien und im Handel ein Bild davon zu machen, wie das Mehrwegsystem in Deutschland funktioniere und von den Verbrauchern genutzt werde. „Auf dieser Basis können sie einschätzen, welche Präzisierungen im gegenwärtigen Entwurf noch nötig sind, um bewährte Mehrwegsysteme angemessen zu berücksichtigen“, so Eichele abschließend.