Die von Bundesfinanzminister Scholz geplanten Änderungen bei der Besteuerung von Mehrwegflaschen gefährden das deutsche Mehrwegsystem. Das kritisieren die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verband Private Brauereien Deutschland in einer gemeinsamen Pressemeldung. Hintergrund ist ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums von 2019, das die Steuerbehörden auffordert, Leergut einheitlicher Mehrwegflaschen bilanziell neu zu bewerten. Für diese dürften dann keine Pfandrückstellungen zur Ausbezahlung erhobener Pfandgelder mehr gebildet werden (wir berichteten).
Durch das Auflösen der Rückstellungen in den Bilanzen der Brauereien entstünde ein sofort zu versteuernder buchhalterischer Gewinn. Die einmalig zu zahlenden Steuern würden insbesondere kleine und mittelständische Brauereien in ihrer Existenz gefährden, fürchten die DUH und der Branchenverband. Hinzukämen unzumutbare Anforderungen an Logistik- und Buchhaltungsprozesse. Zugleich würde eine derartige Änderung der Besteuerung Abfallvermeidung, Ressourcen- und Klimaschutz gefährden, da sie einen Wechsel zu Individualflaschen und Einweggetränkeverpackungen provoziere.
Steuerliche Änderung setzt falsche Anreize
Von der steuerrechtlichen Schlechterstellung nicht betroffen sind Individual-Mehrwegflaschen, die immer wieder zum ursprünglichen Abfüller zurücktransportiert werden müssen. „Einheits-Mehrwegflaschen bieten im Vergleich das Optimum an Umwelt- sowie Klimaschutz und sollten deshalb steuerlich bessergestellt und nicht benachteiligt werden“, fordert Thomas Fischer, Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH.
Die bilanzsteuerliche Schlechterstellung von Einheitsleergut mache eine Teilnahme an diesem ökologisch vorteilhaften System unattraktiv; so würden falsche Anreize für eine weitere Individualisierung von Mehrwegflaschen oder deren Ersatz durch Einweggebinde gesetzt, sagt Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland.
„Die bisherige Rechtslage der problemlosen steuerrechtlichen Betrachtung von Mehrweg-Einheitsflaschen muss beibehalten werden“, fordert die DUH. Olaf Scholz müsse dazu „unverzüglich eine neue gesetzliche Grundlage schaffen“.