„Bierkartell“ neu aufgerollt
Das Mammut-Kartellverfahren gegen Carlsberg Deutschland und seinen früheren Geschäftsführer, den einstigen Brauerpräsidenten Wolfgang Burgard, geht in eine neue Runde. Am Freitag, 27. August, wird der sechste Kartellsenat unter der Führung des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Düsseldorf, Dr. Ulrich Egger, das vom Bundesgerichtshof (BGH) kassierte Urteil komplett neu verhandeln (Az. V-6 Kart 1/20). Es geht unverändert um den Vorwurf eines preisabstimmenden Marktverhaltens mehrerer Großbrauereien.Â
An zunächst 33 Verhandlungstagen wird erneut das Who’s who der deutschen Brauwirtschaft als Zeugen erscheinen, um die längst in Vergessenheit geratenen Vorgänge aus den Jahren 2006 und 2007 aus dem Gedächtnis hervorzukramen. Verantwortlich für das gesamte Verfahren war die Deutschlandtochter von AB Inbev, die als Kronzeuge ganze Aktenbände zur Bonner Kartellbehörde geschafft und damit das langwierige Ermittlungsverfahren ins Rollen gebracht hatte. AB Inbev belastete sämtliche Hauptwettbewerber und ging als Kronzeuge bußgeldfrei aus, während die mittelständischen Brauer mit Bußgeldern von über 300 Millionen Euro belegt und geschwächt wurden. Carlsberg hatte sich in erster Instanz von einer Bußgeldzahlung von 62 Millionen Euro befreien können, weil der vierte Kartellsenat eine Verjährung der Vorwürfe gesehen hatte. Der BGH hatte das Urteil kassiert und die Verhandlung vor einer neuen Kammer notwendig gemacht.
Nach 15 Jahren widersprüchliche Erinnerungen
Während des damaligen Verfahrens wurde in der Branche und insbesondere von Verfahrensbeteiligten streckenweise von einer „Farce“ gesprochen. Denn bereits beim ersten Düsseldorfer OLG-Verfahren vor der vierten Kartellkammer unter Vorsitz von Martin Winterscheidt konnten Prozessbeobachter erleben, wie schwierig es war, eine zentrale Begegnung großer Brauereien am Rande der Internorga zu rekonstruieren. Aussagen widersprachen sich, einige Zeugen vermochten sich nicht einmal an die Sitzordnung zu erinnern. Über weite Strecken blieb offen, wie konkret die Preisabsprachen überhaupt stattgefunden hatten.
Das Bundeskartellamt hatte schon 2013 und 2014 gegen elf der am Verfahren beteiligten Unternehmen, darunter auch Krombacher, Warsteiner, Bitburger und 14 Führungspersönlichkeiten, Geldbußen in Höhe von rund 338 Millionen Euro ausgesprochen. Der größte Anteil von 222 Millionen Euro sollten Oetkers Brausparte (Radeberger Gruppe) und Carlsberg Deutschland schultern. Während die letzteren beiden Einspruch einlegten, gab die Radeberger Gruppe kurz vor dem damaligen Verfahren ihren Widerstand auf, zahlte das Bußgeld von rund 160 Millionen Euro bereitwillig und ersparte ihrem inzwischen in die Oetker-Chefetage beförderten Dr. Albert Christmann ein langwieriges, womöglich fürs Ansehen schädliches Verfahren mit Dutzenden Gerichtsauftritten.
Anders die Carlsberg-Gruppe mit ihrem früheren Vorstand Wolfgang Burgard, auf die jetzt wieder ein zeitlich anspruchsvolles Verfahren mit hohem Prozessrisiko wartet. Allein die erneuten Anwaltskosten dürften im hohen sechsstelligen Bereich liegen. Wieder im Feuer: 62 Millionen Euro Bußgeld!
Ermittlungen des Bundeskartellamtes in der Kritik
Wie seinerzeit aus den betroffenen Brauereien zu hören war, stimmten damals mehrere Unternehmen dem sogenannten Settlement-Agreement nur deshalb zu, um dem gerichtlich lähmenden, letztlich imageabträglichen Verfahren aus dem Weg zu gehen. Bei den Zeugenaussagen selbst wurde immer wieder Kritik an den Vernehmungsmethoden des Bundeskartellamtes laut. Insbesondere Barre-Bräu hatte von einem existenzgefährdenden Verhalten der Behörde gesprochen und damals das Gespräch mit dem Kartellamtspräsidenten Andreas Mundt gesucht. Immer wieder entstand der Eindruck, dass die Behörde mittelständische Unternehmen der Brauwirtschaft letztlich zugunsten des Braugiganten AB Inbev erheblich schwäche.
Dass es damals in Folge der Treffen zu nachfolgenden Preiserhöhungen kam, wurde von keiner Seite bestritten. Im Ergebnis lief jede Preiserhöhung allerdings ins Leere, weil sich die Aktionspreise im deutschen Biermarkt de facto seit der Euroumstellung nicht bewegt haben. Die Gesetze des harten Wettbewerbes waren in der Marktaufsicht – für jeden Verbraucher sichtbar – praktisch nicht behindert worden.
Derweil befindet sich ein ebenfalls aus den damaligen Ermittlungen resultierendes Verfahren gegen die Kölsch-Brauer Früh, Gaffel und Erzquell vor dem vierten Kartellsenat in der Schlussphase. Dort hatte man sich ebenfalls mit einem Einspruch gegen die erhobenen Bußgelder gewehrt.