Neben Zutaten soll bei Bier künftig auch der Brennwert gekennzeichnet werden. Der Deutsche Brauer-Bund und der Verband Private Brauereien Deutschland haben gemeinsam eine Initiative für mehr Transparenz bei der Kennzeichnung von Bier gestartet. Wie die beiden Verbände heute mitteilten, wollen die Brauer künftig auf freiwilliger Basis alle Biere und Biermischgetränke auf dem Etikett mit der Angabe des Brennwertes versehen. Eine entsprechende Empfehlung richten die Verbände an alle Mitgliedsbrauereien. Die Initiative soll ab 2019 schrittweise von den Brauereien umgesetzt werden.
„Im Unterschied zu anderen alkoholischen Getränken stehen heute schon bei jedem deutschen Bier dessen Zutaten auf dem Etikett. Künftig wollen wir auch den Brennwert kennzeichnen und so einen Beitrag zu besserer Verbraucherinformation und mehr Transparenz leisten“, erklärten die Präsidenten des Deutschen Brauer-Bundes und des Verbandes Private Brauereien Deutschland, Dr. Jörg Lehmann und Detlef Projahn. Man stehe auf europäischer und nationaler Ebene in Kontakt mit den Verbänden der Weinwirtschaft und Spirituosenindustrie, um für die Zukunft eine Zutaten- und Brennwert-Kennzeichnung für sämtliche alkoholische Getränke zu erreichen.
Nach einer INSA-Umfrage im Auftrag des Brauer-Bundes würden es 52 Prozent der deutschen Konsumenten begrüßen, wenn künftig auf allen alkoholischen Getränken wie Bier, Wein oder Whisky die Kalorienangaben auf dem Etikett zu finden wären; lediglich einem Drittel ist dies gleichgültig. Die Umfrage vom Oktober 2018 (2052 Befragte ab 18 Jahren) ergab auch, dass viele Verbraucher den Brennwert von Bier überschätzen: Insgesamt 42 Prozent der Befragten stuften den Kaloriengehalt eines Pilsbieres höher ein, als er tatsächlich ist. 31 Prozent wussten keine Antwort. Richtig lagen nur 19 Prozent.
Hintergrundinformation
Bereits heute müssen laut Gesetz alkoholfreie Biere und alkoholfreie Biermischgetränke mit weniger als 1,2 Volumenprozent Alkohol mit den Nährwertangaben deklariert werden. Grundlage ist die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Für Getränke mit einem höheren Alkoholgehalt gilt derzeit noch eine Ausnahmeregelung. Die EU-Kommission hat in einem Bericht aber festgestellt, dass alkoholische Getränke nicht anders behandelt werden sollten als andere Lebensmittel, und die Ausnahmeregelung nicht länger gerechtfertigt sei. Es sei wünschenswert, dass die Hersteller bei allen alkoholischen Getränken die Zutatenliste und die Brennwertinformation transparent machen, so die EU-Kommission weiter. Sie appellierte an alle Branchenverbände, dies im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen umzusetzen. Im Einklang mit dem europäischen Dachverband „Brewers of Europe“ haben der Deutsche Brauer-Bund und der Verband Private Brauereien Deutschland nunmehr eine entsprechende Initiative gestartet.