Der Bayerische Landtag hat ein Gesetz verabschiedet, das Kommunen ab Januar 2026 verbietet, eigene Einweg-Verpackungssteuern einzuführen. Damit schränkt das Land kommunale Handlungsmöglichkeiten ein, obwohl das Bundesverfassungsgericht solche Abgaben im Januar 2025 grundsätzlich für zulässig erklärt hatte. Bayern gehört jedoch zu den fünf Bundesländern, in denen die Genehmigung zur Einführung einer solchen Steuer durch das Land erforderlich ist.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den Beschluss scharf. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz sieht darin eine Entmachtung der Kommunen im Umgang mit wachsendem Einweg-Müll. Der Landtag nehme den Städten ein wirksames Instrument, erklärte sie. Kommunale Beispiele wie Tübingen und Konstanz hätten gezeigt, dass die Vermüllung zurückgegangen sei und Mehrwegangebote stärker genutzt würden.
Metz sprach von einer „Entmündigung“ der Kommunen und bezeichnete das Vorgehen Bayerns als „skandalös“. Nach DUH-Angaben fallen im Freistaat jährlich mehr als 900 Millionen Einweg-Getränkebecher sowie 725 Millionen Essensverpackungen an. Neun bayerische Städte hätten in einer Umfrage der Organisation im Februar 2025 Interesse an einer solchen Steuer signalisiert. Die DUH kündigte an zu prüfen, wie sich betroffene Kommunen rechtlich gegen das Verbot wenden können.
Neben Bayern ist eine Genehmigung zur Einführung einer Verpackungssteuer notwendig in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Thüringen.
























































































