Der Verband der Bayerischen Spirituosenindustrie warnt vor erheblichen Belastungen für kleine Brennereien durch die geplante Erhöhung der Alkoholsteuer. Im Haushaltsbegleitgesetz 2027 ist vorgesehen, die Steuer auf Spirituosen um 20 Prozent von 13,03 auf 15,64 Euro je Liter Reinalkohol anzuheben. Dies hat bereits der Bundesverband der Deutschen Spirituosen-Industrie und -Importeure (BSI) mehrfach – zuletzt im Juni – kritisiert. Der Bundestag soll in der kommenden Woche erstmals über das Vorhaben beraten.
Die bayerische Branchenvertretung fordert, die Erhöhung frühestens zum 1. Juni 2027 in Kraft treten zu lassen. Ein Start zum Jahresbeginn würde nach seiner Darstellung in laufende Preisverträge mit dem Lebensmittelhandel eingreifen. Kleine Betriebe könnten die zusätzliche Steuerbelastung deshalb kurzfristig nicht vollständig weitergeben. Zudem spricht sich der Verband für mengenbezogene Steuererleichterungen für kleine unabhängige Brennereien aus, vergleichbar mit der Staffelung der Biersteuer für kleinere Brauereien.
„Wir reden nicht über Gewinneinbußen. Wir reden darüber, ob unsere Betriebe dieses Gesetz überleben“, sagt Stefan Penninger, Inhaber der Alten Hausbrennerei Penninger und Vorsitzender des Verbands. Die Verträge mit dem Lebensmittelhandel liefen Monate im Voraus. Zugleich wichen Kunden auf Bier, Wein oder ausländische Produkte aus, so Penninger.
Als weiteres Argument verweist der Verband auf Großbritannien. Dort lägen die Einnahmen nach der Steuererhöhung von 2023 heute 1,1 Milliarden Pfund unter den ursprünglichen Prognosen. Im April 2026 habe die britische Finanzministerin eine Evaluierung eingeleitet. Nach Angaben des Verbands entfallen in Deutschland rund 69 Prozent des Steueraufkommens aus alkoholhaltigen Getränken auf Spirituosen, obwohl diese nur 4,6 Prozent des Gesamtkonsums ausmachen.
Darüber hinaus verlangt der Verband eine verbindliche Wirkungskontrolle der Steuer anhand vorab festgelegter fiskalischer und gesundheitspolitischer Kennzahlen. Weitere Erhöhungen sollten erst erfolgen, wenn die Ergebnisse vorliegen und parlamentarisch beraten wurden. „Wir fordern keine Sonderbehandlung. Wir fordern Verhältnismäßigkeit und den Mut, aus internationalen Fehlern zu lernen, bevor es zu spät ist“, so Penninger.

























































































