Der Deutsche Bundestag hat Steuererleichterungen für kleinere Brauereien und die Gastronomie beschlossen. In einer Plenarsitzung am vergangenen Donnerstag wurde der von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines 8. Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen angenommen. Damit gilt nun auch die vor 2004 geltende „alte Biersteuermengenstaffel“, die aufgrund der Pandemie befristet wieder eingeführt wurde, über das Jahr 2022 hinaus. Der Deutsche Brauer-Bund und der Verband Private Brauereien Deutschlands forderten die alte Steuerregelung seit Jahren.
Die Brauwirtschaft hatte die Entscheidung des Bundestages vor allem deshalb mit großer Spannung erwartet, weil sie auch Entlastungen für die von der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise hart getroffenen Betriebe umfasst. „Gerade im Hinblick auf die derzeitig schwierige Lage der Brauwirtschaft ist die Entfristung der ermäßigten Steuersätze im Rahmen der Biersteuermengenstaffel eine dringend notwendige Entlastung“, sagt Roland Demleitner, Geschäftsführer des Verbands Private Brauereien Deutschland. Mit der Wiederherstellung der „alten Biersteuermengenstaffel“ erkenne die Politik nicht nur die existenzgefährdende Situation an, in der sich die mittelständische Brauwirtschaft nach zwei Jahren Pandemie und während der derzeitigen Energiekrise befände. Kleine und mittlere Brauereien seien mit dieser Entscheidung auch als regionale Arbeitgeber und Kulturbotschafter wieder mehr in den Fokus der Politik gerückt, so Demleitner.
Weitere Entlastungsschritte gefordert
„In einer Zeit, in der immer mehr Brauereien mit dem Rücken zur Wand stehen, sind die Beschlüsse von Regierung und Parlament ein Schritt in die richtige Richtung“, sagt Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes. Der Verband hatte sich seit Beginn der Corona-Krise intensiv für Entlastungen eingesetzt. „Bei weitem nicht alle Unternehmen können nun von den Beschlüssen profitieren, und für die meisten ist es in der aktuellen Energiekrise wohl eher ein Tropfen auf den heißen Stein, doch das für die Brauwirtschaft ausgehende Signal ist wichtig“, so Eichele. Er fordert, Bund und Länder müssten nun so schnell wie möglich über weitere substanzielle Entlastungsschritte entscheiden, um Betriebe und Arbeitsplätze zu erhalten. „Ohne ein schnelles Eingreifen des Staates und ohne wirksame Hilfen werden allein in der deutschen Getränkewirtschaft hunderte Betriebe und tausende Mitarbeiter ihre Existenz verlieren.“
Strukturerhalt der Brauwirtschaft
Die Biersteuermengenstaffel soll dem Strukturerhalt einer mittelständischen Brauwirtschaft dienen und einen Beitrag dazu leisten, die größenbedingten Wettbewerbsnachteile kleiner, unabhängiger Brauereien im Vergleich zu großen Braukonzernen zumindest teilweise auszugleichen. Auf Bier, das von kleinen Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200.000 Hektolitern gebraut wird, werden nach dem jeweiligen Jahresausstoß gestaffelte ermäßigte Steuersätze angewendet.
Mit dem Gesetz macht Deutschland außerdem von einer Übergangsfrist Gebrauch, wonach bei zuckergesüßten Biermischgetränken die nach der Gärung zugegebenen Zutaten bis Ende 2030 von der Besteuerung ausgenommen werden. Ab dem 1. Januar 2031 müssen dann bei Biermischgetränken auch die nach Abschluss der Gärung hinzugefügten Zutaten bei der Messung des Grades Plato, der die Steuerhöhe festlegt, berücksichtigt werden.
Der Beitrag wurde am 27. September aufgrund einer aktuellen Pressemeldung des Deutschen Brauer-Bundes aktualisiert.