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„Alleingänge sind nicht zielführend“
Bayerischer Brauerbund

„Alleingänge sind nicht zielführend“

Der Bierabsatz in Bayern ist 2019 mit einem Minus von 3,3 Prozent (-820.000 Hektoliter) wieder auf das Niveau von 2017 zurückgefallen. Insgesamt wurden dort im vergangenen Jahr 23,8 Millionen Hektoliter gebraut. Dies meldete der Bayerische Brauerbund heute im Rahmen einer Pressekonferenz. Rechne man die ins Ausland exportierte Menge sowie alkoholfreies Bier dazu, so lag die Gesamtproduktion in Bayern bei 25,8 Millionen Hektoliter. 

Trotz des Absatzrückgangs sieht der Präsident des Bayerischen Brauerbundes, Georg Schneider, Chancen für die bayerische Brauwirtschaft: „Die weltweite Wertschätzung unserer Bierspezialitäten unter der Schutzbezeichnung ,Bayerisches Bier‘, aber auch das wachsende Angebot innovativer Getränke sind hervorragende Voraussetzungen, um dem sich wandelnden Konsumverhalten unserer Kunden zu begegnen.“ Vor dem Hintergrund des massiven Kostendrucks, unter dem die Branche nicht zuletzt durch die Tariferhöhungen der Jahre 2019 und 2020 steht, warnte Präsident Schneider vor einem Verdrängungswettbewerb über den Preis. 

Erhöhung der Pfandsätze gefordert

Der Bayerische Brauerbund fordert eine Erhöhung der Pfandsätze. Die wachsende Diskrepanz zwischen den Beschaffungskosten für Flaschen und Kästen und dem dafür hinterlegten Pfand, mache eine Pfanderhöhung dringend notwendig. „Alleingänge einzelner Unternehmen sind hier aber ebenso wenig zielführend wie Zeitdruck, denn eine Pfandanpassung wird nur im Schulterschluss mit dem Getränke- und Lebensmittelhandel, mit den Betreibern der Rücknahmeautomaten und mit der gesamten Brauwirtschaft zu schaffen sein“, so Schneider. 

Sorge bereitet dem Brauerbund aktuell eine Forderung des Bundesfinanzministeriums, das unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom Januar 2013 von Brauereien eine Auflösung ihrer Rückstellungen verlangt, die diese für die Rückzahlung von Pfandgeldern gebildet haben (wir berichteten). Schneider bezeichnete es als „Unding“, dass die Nutzer von Individualflaschen mit ihren durch hohen Sortieraufwand das Mehrwegsystem belastenden Flaschen für ihr Verhalten sogar belohnt würden und die Verwender von Einheitsgebinden nun die Zeche zahlen.

Als weiteres Beispiel nannte Georg Schneider die ungerechte Besteuerung von Biermischgetränken. Erst 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Praxis der Belastung des Limoanteils in Biermischgetränken mit Biersteuer für unzulässig erklärt. „Es kann nicht sein, dass durch die Änderung der Alkoholsteuer-Struktur-Richtlinie nun hinten herum wieder Möglichkeiten geschaffen werden, zuckergesüßte Erfrischungsgetränke mit Biersteuer zu belegen“, so Schneider. „Wir brauchen klare Entscheidungen ohne Hintertüre und Rechtssicherheit für eine planbare Zukunft der Brauwirtschaft.“

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„Alleingänge sind nicht zielführend“
Bayerischer Brauerbund

„Alleingänge sind nicht zielführend“

Der Bierabsatz in Bayern ist 2019 mit einem Minus von 3,3 Prozent (-820.000 Hektoliter) wieder auf das Niveau von 2017 zurückgefallen. Insgesamt wurden dort im vergangenen Jahr 23,8 Millionen Hektoliter gebraut. Dies meldete der Bayerische Brauerbund heute im Rahmen einer Pressekonferenz. Rechne man die ins Ausland exportierte Menge sowie alkoholfreies Bier dazu, so lag die Gesamtproduktion in Bayern bei 25,8 Millionen Hektoliter. 

Trotz des Absatzrückgangs sieht der Präsident des Bayerischen Brauerbundes, Georg Schneider, Chancen für die bayerische Brauwirtschaft: „Die weltweite Wertschätzung unserer Bierspezialitäten unter der Schutzbezeichnung ,Bayerisches Bier‘, aber auch das wachsende Angebot innovativer Getränke sind hervorragende Voraussetzungen, um dem sich wandelnden Konsumverhalten unserer Kunden zu begegnen.“ Vor dem Hintergrund des massiven Kostendrucks, unter dem die Branche nicht zuletzt durch die Tariferhöhungen der Jahre 2019 und 2020 steht, warnte Präsident Schneider vor einem Verdrängungswettbewerb über den Preis. 

Erhöhung der Pfandsätze gefordert

Der Bayerische Brauerbund fordert eine Erhöhung der Pfandsätze. Die wachsende Diskrepanz zwischen den Beschaffungskosten für Flaschen und Kästen und dem dafür hinterlegten Pfand, mache eine Pfanderhöhung dringend notwendig. „Alleingänge einzelner Unternehmen sind hier aber ebenso wenig zielführend wie Zeitdruck, denn eine Pfandanpassung wird nur im Schulterschluss mit dem Getränke- und Lebensmittelhandel, mit den Betreibern der Rücknahmeautomaten und mit der gesamten Brauwirtschaft zu schaffen sein“, so Schneider. 

Sorge bereitet dem Brauerbund aktuell eine Forderung des Bundesfinanzministeriums, das unter Berufung auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes vom Januar 2013 von Brauereien eine Auflösung ihrer Rückstellungen verlangt, die diese für die Rückzahlung von Pfandgeldern gebildet haben (wir berichteten). Schneider bezeichnete es als „Unding“, dass die Nutzer von Individualflaschen mit ihren durch hohen Sortieraufwand das Mehrwegsystem belastenden Flaschen für ihr Verhalten sogar belohnt würden und die Verwender von Einheitsgebinden nun die Zeche zahlen.

Als weiteres Beispiel nannte Georg Schneider die ungerechte Besteuerung von Biermischgetränken. Erst 2018 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Praxis der Belastung des Limoanteils in Biermischgetränken mit Biersteuer für unzulässig erklärt. „Es kann nicht sein, dass durch die Änderung der Alkoholsteuer-Struktur-Richtlinie nun hinten herum wieder Möglichkeiten geschaffen werden, zuckergesüßte Erfrischungsgetränke mit Biersteuer zu belegen“, so Schneider. „Wir brauchen klare Entscheidungen ohne Hintertüre und Rechtssicherheit für eine planbare Zukunft der Brauwirtschaft.“

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