Das Bundesumwelt- und Verbraucherschutzministerium (BMUV) hat heute die Eckpunkte zum Gesetz für weniger Verpackungsmüll vorgestellt. Wenn Kabinett und Bundestag dem Entwurf zustimmen, soll das Gesetz bereits in zwei Jahren in Kraft treten. Die dann vorgeschriebene Mehrweg-Angebotspflicht für den Handel und allgemeine Rücknahmepflicht auch für Discounter dürften massive Auswirkungen auf die Getränkebranche und das Mehrwegsystem haben.
Ziel des neuen Gesetzes sei es, durch ökologisch vorteilhafte Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme Abfälle zu vermeiden, heißt es in dem Eckpunktepapier, das Getränke News vorliegt. Mit dem Gesetzentwurf soll die Wahlmöglichkeiten für Verbraucher durch ein größeres Mehrwegangebot erhöht werden, so das Ministerium.
Rücknahmepflicht für alle Flaschen
Konkret heißt es in dem Gesetzentwurf: Die Verbraucher sollen künftig in jedem Geschäft mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern, also auch bei Aldi und Lidl, Getränke in Mehrwegverpackungen kaufen können. In den Segmenten Wasser, Bier, alkoholfreie Getränke, Saft und Milch muss es künftig jeweils auch mindestens ein Mehrwegprodukt geben. Außerdem müssen künftig alle Betriebe mit einer Verkaufsfläche von mehr als 200 Quadratmetern alle Pfandflaschen, also Mehrweg- und Einwegflaschen, zurücknehmen.
„Pläne gehen zu Lasten des Klimas“
In einer Stellungnahme begrüßt Lidl grundsätzlich die Bemühungen der Politik für mehr Klimaschutz bei Getränkeverpackungen. Jedoch würden die heute vom Bundesministerium vorgelegten Eckpunkte nicht dazu beitragen, den Getränkemarkt klimaschonender, ökologischer, ökonomisch vernünftig und verbraucherfreundlich zu gestalten. „Die Pläne des Ministeriums gehen zu Lasten des Klimas, der Wirtschaft und der Verbraucher“, sagt Wolf Tiedemann, Vorstandsmitglied der Lidl Stiftung.
Eine allgemeine Angebots- und Rücknahmepflicht von Mehrwegflaschen würde die Transporte und damit verbundene Emissionen deutlich erhöhen. Sie würde den Aufwand in der Logistik massiv steigern, weil Mehrwegsysteme in der Rücknahme 25-mal mehr Lkw-Fahrten erfordern, sowie zusätzliche Aufwendungen für ein Mehrwegangebot und dessen aufwendige Sortierung und Rückführung vorgenommen werden müssten – mit massiven Folgen für die Preise auf dem Getränkemarkt.
Brauer befürchten massive Folgen für Mehrwegsystem
Auch der Deutsche Brauer-Bund kritisiert die Gesetzesnovelle und befürchtet unabsehbare Folgen für das Mehrwegsystem. „Auf den ersten Blick bringt eine allgemeine Rücknahmepflicht für Mehrwegflaschen viele Vorteile für die Verbraucher“, sagt Holger Eichele, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Brauer-Bundes. Auf den zweiten Blick aber werde deutlich, dass durch eine solche Vorgabe der mittelständisch geprägten Getränkewirtschaft massive Verwerfungen drohen. „Wenn künftig die großen Lebensmittel-Discounter mit ihren bundesweit 15.000 Filialen in den Mehrwegkreislauf einsteigen und in der Folge versuchen werden, die Spielregeln zu bestimmen, wird das unabsehbare Folgen für das Mehrwegsystem, die Absatzstrukturen und die Abfüller haben“, sagt Eichele.
Das Mehrwegsystem sei jetzt schon logistisch an seinen Grenzen angelangt. Eine Ausweitung von Mehrweg sei politisch ein richtiges Ziel, praktisch aber fehlten dafür Herstellungskapazitäten für Flaschen, es fehlten Lagerflächen, Lastwagen, Fahrer und Pfandautomaten, erklärt Eichele. Der Handel wäre überhaupt nicht in der Lage, alle Vorgaben binnen weniger Jahre zu erfüllen. „Die Bundesregierung sollte über die erheblichen finanziellen Auswirkungen hinaus sehr genau die Folgen dieser Regulierung abschätzen, bevor sie aus ehrenwerten Motiven mit unabsehbaren Folgen hart in den Markt eingreift“, so Eichele.
Keine Einwegverpackungen mehr für Burger
Neben der Angebotspflicht von Mehrwegflaschen steht in dem Gesetzesentwurf außerdem die Ausweitung des Mehrwegangebots für Speisen und Getränke To-Go auf alle Materialien. Bisher muss nur zu Einwegkunststoff eine Mehrwegalternative angeboten werden. Es sind auch keine Einwegverpackungen mehr beim Vor-Ort-Verzehr für Burger, Pizza und Co. erlaubt. Allerdings bleiben kleine Unternehmen wie Kioske oder Imbisse mit einer Fläche von weniger als 80 Quadratmetern und weniger als fünf Beschäftigten auch weiterhin von der Mehrwegangebotspflicht für Essen und Getränke To-Go ausgenommen.
Auch für Brötchen- und Pommestüten oder Wrap- und Einschlagpapiere müssen keine Mehrwegalternativen angeboten werden. Dort wo Pommes und Wurst in Schalen angeboten werden, hänge es vom Einzelfall ab, ob eine Mehrwegalternative angeboten werden müsse. In einer kleinen Imbissbude sei das in der Regel nicht der Fall, heißt es.
Der Artikel wurde am 28. Juli um 10:45 Uhr aufgrund einer Stellungnahme von Lidl aktualisiert.